Entwässerungsanträge Bauplanung Jungblut in Osnabrück
Entwässerungsanlagen sind genehmigungspflichtig. Ob Neubau, Umbau von Gebäuden oder gewerbliche Nutzungsänderung von Grundstücken muss ein Entwässerungsantrag gestellt werden. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, gibt es grünes Licht für den Bau der Anlage.
Eine Entwässerungsgenehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beabsichtigt wird. Sie ist auch dann notwendig, wenn noch keine Anschlussmöglichkeit an den städtischen Abwasserkanal besteht, sondern die Einleitung in eine grundstückseigene Kleinkläranlage oder Sammelgrube erfolgt.
Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Entwässerungsantrag 2-fach beizufügen. Die Bauzeichnungen sind mit farblicher und symbolischer Einzeichnung aller Entwässerungsanlagen (Entwässerungsobjekte, Leitungen, Entlüftung über Dach, Rückstausicherungen sowie Kontrollöffnungen und Schächte) darzustellen.
- Übersichtsplan M 1:5000
- Lageplan der Außenanlage M 1:500 mit Darstellung der Gebäude auf den Nachbargrundstücken
- Grundriss (Keller-, Erd-, Obergeschoss) mit den jeweiligen Rohrquerschnittsangaben im M 1:100
- Vertikalschnitt mit Höhenangaben bezogen auf NN oder OK Straße M 1:100
Das vereinfachte Antragsverfahren findet nur dann Anwendung, wenn eine Entwässerungsgenehmigung für die Einleitung in einen Mischwasserkanal vorliegt und dieser durch eine Trennkanalisation ersetzt wird. Hierbei wird die Grundstücksentwässerungsanlage lediglich im Bezug auf die Regenwasserbeseitigung geändert.