Wärmeschutznachweis Bauplanung Jungblut in Osnabrück
Wärmeschutznachweis erstellen lassen für den Bauantrag
Der Wärmeschutznachweis (auch EnEV-Nachweis genannt) ist ein Beleg dafür, dass ein Haus die gesetzlichen Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllt. Laut Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Wärmeschutznachweis sowohl bei Neubauvorhaben als auch bei umfassenden Sanierungsarbeiten an der wärmeumschließenden Hülle eines Hauses Pflicht. Der Nachweis wird auf Basis der Bauplanung erstellt und ist für die Beantragung der Baugenehmigung erforderlich.
Welche Informationen enthält der Wärmeschutznachweis?
Der Wärmeschutznachweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Zu den wichtigsten Kennzahlen des Nachweises zählen:
- Primärenergiebedarf
- Transmissionswärmeverlust
- sommerlicher Wärmeschutz
Der Primärenergiebedarf beschreibt, wie viel Energie ein Gebäude beispielsweise zum Heizen, für das Be- und Entlüften sowie für die Wassererwärmung benötigt. Neben Verlusten über Hüllflächen und Heizungsanlagen wird auch der Energiebedarf für die Förderung, die Aufbereitung und den Transport der eingesetzten Energieträger berücksichtigt. Der Primärenergiebedarf gilt damit als ganzheitliche Kenngröße für die Effizienz von Gebäuden.
Darüber hinaus gibt der Wärmeschutznachweis über den Wärmeverlust eines Gebäudes Auskunft. Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie viel Energie ein Haus über seine Hüllflächen verliert. Während bei gedämmten Häusern mit Wärmeschutzverglasung dieser Wert niedrig ist, verlieren unsanierte Altbauten in der Regel deutlich mehr Wärme.
Eine weitere wichtige Kennzahl des Wärmeschutznachweises ist der sommerliche Wärmeschutz, der sich an den Sonneneintragskennwerten oder den Übertemperaturgradstunden messen lässt. Wichtig bei Gebäuden ist, dass das starke Aufheizen durch die Sommersonne verhindert wird. Denn zu große Wärme im Gebäudeinneren stört nicht nur den Komfort, sondern erhöht auch den Energiebedarf einer Klimaanlage.
Muss auch bei Sanierungen ein Wärmeschutznachweis erstellt werden?
Ob ein Wärmschutznachweis erforderlich, hängt grundsätzlich vom geplanten Bauvorhaben ab. Bei Neubauten müssen die Berechnungsunterlagen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Bei Sanierungen ist in der Regel nur dann ein Nachweis notwendig, wenn die Außenhülle des Bestandsgebäudes verändert wird. Dabei müssen auch nur die Flächen an der Gebäudehülle den Anforderungen an das Gebäudeenergiegesetz erfüllen, die im Rahmen der Sanierung energetisch verändert werden.
Gerne erstellt unser Ingenieurbüro mit Sitz in Belm den bautechnischen Wärmeschutznachweis für Ihre Baugenehmigung. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu uns auf!